Hausordnung

Hausordnung

Die Hausordnung dient dem Wohlergehen aller, die an dieser Schule leben und lernen. Sie sichert gute Voraussetzungen für den Unterricht. In unserer Schule als Lern- und Lebensraum müssen alle Beteiligten freundlich und respektvoll miteinander umgehen.

Folgende Grundsätze gelten:

Jeder in unserer Schule hat Anspruch darauf,

 

1. dass er nicht zu Schaden kommt.

Deshalb

- gehören Motorräder in die Stellplätze auf dem Hof oder auf Parkplätze.

- darf man auf dem Schulhof nur mit größter Vorsicht fahren.

- ist das Rauchen auf dem Schulgelände und während Schulveranstaltungen nicht erlaubt.

- verlassen alle Schülerinnen und Schüler während der großen Pausen den Unterrichtsraum.

- sind gefährliche Spiele, wie z. B. das Schneeballwerfen, verboten.

- dürfen Schüler der Sekundarstufe I das Schulgelände nur mit Genehmigung einer Lehrkraft verlassen.

- haben Waffen in der Schule nichts zu suchen.

 

2. dass er seine spezifischen Aufgaben ungestört und ohne unnötige Erschwernis erfüllen kann.

Deshalb

- ist jeder verpflichtet, regelmäßig und pünktlich am Unterricht teilzunehmen.

- darf man während der Unterrichtszeiten auf dem Schulgelände nicht lärmen.

- begeben sich die Schülerinnen und Schüler nach dem ersten Klingeln in ihren Unterrichtsraum.

- meldet sich der Klassen- bzw. Kurssprecher im Lehrerzimmer, falls 5 Minuten nach Beginn einer Unterrichtsstunde die erwartete Lehrkraft nicht im Unterrichtsraum eingetroffen sein sollte.

- müssen alle Schüler-Handys auf dem Schulgelände ausgeschaltet sein, MP3 Player dürfen nur von Oberstufenschülern in ihren Freistunden benutzt werden.

 

3. dass das eigene und fremde Eigentum geschont wird.

Deshalb

- geht jeder pfleglich mit fremdem und eigenem Eigentum um.

- ist jeder, der jemandem Schaden zufügt, verpflichtet, mit dem Geschädigten eine Einigung zur Regelung des Schadens herbeizuführen. Jeder soll sich seiner gesetzlichen Schadensersatzpflicht bewusst sein.

- ist jeder, der mutwillig oder fahrlässig herbeigeführte Schäden bemerkt, verpflichtet, diese umgehend im Sekretariat oder beim Hausmeister zu melden.

- werden Fundsachen beim Hausmeister abgegeben.

 

4. dass er sich in sauberer Umgebung aufhalten kann.

Deshalb

- sind alle Schülerinnen und Schüler für die Sauberkeit auf dem Schulhof und im Schulgebäude verantwortlich. Die Klassen sorgen abwechselnd nach Plan für einen ordentlichen Zustand der Hofanlagen.

- sind die Oberstufenschüler verpflichtet, das Areal vor dem Hauptportal sauber zu halten und den Zugang frei zu halten.

- gehören Abfälle in den Papierkorb.

- darf die Arbeit der Reinigungskräfte nicht unnötig erschwert werden.

- müssen Schülerinnen und Schüler ihre Mittagsmahlzeit in der Kantine einnehmen.

 

Diese Hausordnung wurde durch die Schulkonferenz, also die Vertreter der Schüler, Eltern und Lehrer beschlossen.

Krefeld, im September 2009

 

Ich akzeptiere die Hausordnung:

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Unterschrift des Schülers/der Schülerin Unterschrift eines Erziehungsberechtigten

Gymnasium am Moltkeplatz
Moltkeplatz 12
47799 Krefeld
Tel.: (02151) 937110
Fax: (02151) 9371126
E-Mail: infoatmoltke [dot] de

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